Allgemeine Geschäftsbedingungen
A!B!C AG
1. Geltungsbereich
Die A!B!C AG ist im Bereich der Unternehmensberatung tätig und erstellt hier Planungs- und Umsetzungskonzepte für Unternehmen, die auf die Prüfung der Vereinbarkeit erarbeiteter Visionen mit der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens ausgerichtet sind. Dabei orientiert sich die A!B!C AG vorwiegend an dem Modell der Balanced Scorecard.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Geschäftsverhältnis der A!B!C AG mit dem Kunden. Darüber hinaus begleitet die A!B!C AG auch Unternehmen im Bereich von Unternehmenskäufen und Verkäufen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die A!B!C AG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Fachliche Leistungen
Die A!B!C AG erstellt auf Grundlage von Machbarkeitsstudien Planungs- und Umsetzungskonzepte sowie Strategiekonzepte zur Weiterführung von Unternehmen Die Fachkompetenz der A!B!C AG erstreckt sich bis hin zur Begleitung und Vermittlung von Unternehmensverkäufen, Unternehmenskäufen, Beteiligungen und vergleichbaren Transaktionen.
Zur Erfüllung dieser Leistungen stellt die A!B!C AG dem Kunden ihre Fähigkeiten, Erfahrungen wie auch eigene Mitarbeiter zur Verfügung.Insbesondere wirkt die A!B!C AG auch beim Realisierungsprozess des von ihr für den Kunden erstellten Gesamtkonzeptes mit.
Die A!B!C AG lässt in die erarbeiteten Lösungskonzepte ihre sämtlichen Erkenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken einfließen, die ständig verbessert werden. Auf diese Weise partizipiert der Kunde am qualitativ hochwertigen Leistungsportfolio der A!B!C AG.
Die Leistungen der A!B!C AG sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Unternehmerische Entscheidungen trifft der Kunde eigenverantwortlich. Der Kunde stellt der A!B!C AG die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
Soweit die A!B!C AG im Rahmen ihrer Tätigkeit Unternehmensvermittlungen übernimmt, gilt ergänzend die Regelung zum Maklerhonorar.
3. Wertevorstellungen
Die A!B!C AG versichert in keinerlei Zusammenhang mit der Scientology-Ideologie zu stehen oder nach deren Lehre zu beraten.
Die A!B!C AG nimmt für sich in Anspruch, eigenverantwortlich und uneingeschränkt tätig zu werden, versichert aber bei der Konzeptionierung sachlicher Lösungen eine praxisnahe und authentische Zusammenarbeit mit dem Kunden und seinen Mitarbeitern.
Für die A!B!C AG ist es mit ihrem Tätigkeitsfeld unvereinbar, Aufträge für Tätigkeiten anzunehmen, die die Einhaltung der Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen Handelns gefährden.
Die A!B!C AG verpflichtet sich zur Neutralität gegenüber Lieferanten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung ihrer Vorschläge erforderlich sind, und nimmt von diesen keine Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder vergleichbaren Vorteile entgegen, soweit dies nicht mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart oder offengelegt wurde. Sofern die A!B!C AG Lieferanten empfiehlt, geschieht dies nur aufgrund der Erfordernisse des Kunden oder einer vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten.
4. Vertraulichkeit
Die A!B!C AG behandelt alle internen Vorgänge und Informationen des Kunden, die ihr durch ihre Arbeit bekannt werden, streng vertraulich, insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben. Etwaige Konkurrenzausschlussklauseln unterliegen einer besonderen Absprache.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, der A!B!C AG bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Die A!B!C AG darf vertrauliche Informationen an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, fachliche Berater oder eingeschaltete Erfüllungsgehilfen weitergeben, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Eine Benennung des Kunden als Referenz zu Darstellungs- und Werbezwecken erfolgt nur, wenn der Kunde hierzu zuvor in Textform zugestimmt hat. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Personenbezogene Daten verarbeitet die A!B!C AG nur nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
5. Abwerbungsverbot
Die Parteien verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung keine unmittelbar in das Projekt eingebundenen Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung einzustellen. Allgemeine Stellenanzeigen sowie Bewerbungen, die ohne gezielte Ansprache erfolgen, bleiben hiervon unberührt.
6. Fairer Wettbewerb
Die A!B!C AG bringt mit Ausnahme ihrer Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen oder bietet Arbeitskräfte oder andere Leistungen nur zur Probe an. Die A!B!C AG achtet das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzepten und Veröffentlichungen anderer und verwendet solche Informationen stets mit Quellenangaben. Sofern Kooperationen eingegangen werden, werden diese gegenüber dem Kunden für die Projektverantwortlichkeit sowie für Art und Umfang der Zusammenarbeit offen und klar dargestellt.
7. Vergütung von Tätigkeiten
Die A!B!C AG berechnet ihre Honorare nach Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten auf Grundlage des jeweiligen Angebots, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung, welche auch mündlich getroffen werden kann. Zahlt der Kunde die von der A!B!C AG in Rechnung gestellten Beträge, so gelten diese als anerkannt, dies gilt auch für die diesbezüglich getroffene Vergütungsvereinbarung.
Sofern der genaue Arbeitsumfang darstellbar ist und sofern nach honorarpflichtiger Voruntersuchung Umfang und Schwierigkeitsgrad der gestellten Aufgaben präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar sind, kann auch ein Festpreisangebot seitens der A!B!C AG abgegeben werden. Alle Vergütungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden ebenso in Rechnung gestellt und transparent dargestellt.
8. Maklerhonorar für Unternehmensvermittlungen
Sofern die A!B!C AG im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit auch bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Beteiligungsaufnahmen oder Beteiligungsveräußerungen oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Transaktion die Beratung übernimmt, entsteht zusätzlich zu dem Beratungshonorar gem. Ziffer 7 ein Anspruch auf ein erfolgsabhängiges Honorar, wenn im Rahmen der Tätigkeit ein entsprechender Vertrag zustande kommt.
Die Höhe des Honorars beträgt mind. 5% vom Gesamtkaufpreis, weitergehende Absprachen zwischen den Vertragsparteien sind möglich. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wird das Honorar mit Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages fällig und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eine spätere Tätigkeit der A!B!C AG für die andere Vertragspartei als den beratenen Kunden erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden der A!B!C AG.
9. Haftung
Die A!B!C AG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die A!B!C AG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die A!B!C AG haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, die dieser auf Grundlage der Beratung eigenverantwortlich trifft. Die Haftun der A!B!C AG ist auf die Höhe etwaiger Vermögensschadenhaftpflcihtversicherungen begrenzt, soweit die gesetzlich zulässig ist.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis der Geschäftssitz der A!B!C AG.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.